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AGB



A. AGB gegenüber Verbrauchern


A. 1 Geltung
A.1.1.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend Kunden oder Käufer genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.


A.1.2.
Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular, den mündlichen Vertragsabreden mit der Geschäftsführung oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

 

A.2 Angebot und Vertragsabschluss
A. 2.1.
In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.


A.2.2.
Der Kunde ist an eine vom ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

 

A.3. Preise und Zahlung
A.3.1.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.


A.3.2.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager einschließlich Verpackung.

 

A.3.3.
Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn wir haben mit dem Kunden eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen.


A.3.4.
Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.


A.3.5.
Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

A.4. Lieferung und Lieferzeit
A.4.1.
Sofern nicht schriftlich eine Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens aber in einer Frist von 3 Tagen zu erfolgen.


A.4.2.
Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall 3 Tage unterschreiten darf.

 

A.5. Versand
A.5.1.
Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.


A.5.2.
Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.

 

A.6. Gewährleistung und Haftung
A.6.1
Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.


A.6.2.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 4 Tagen nach Erhalt der Ware anzeigt.


A.6.3.
Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.


A.6.4.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

A.7. Eigentumsvorbehalt
A.7.1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung dieser Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Käufer die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.


A.7.2.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.


A.7.3.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers. insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag nicht zurück getreten sind.


B. AGB gegenüber Unternehmen


B.1. Geltung
B.1.1.

Alle Lieferungen, Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber selbst, selbst wenn sie nicht noch einmal vereinbart werden, insbesondere weil sie durch ihre Zustimmung auf der Internetseite des Verkäufers angenommen wurden.


B.1.2.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ihrer Anwendung widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

B.2. Angebot und Vertragsabschluss
B.2.1.
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen

 

B.2.2.
Allein maßgeblich für die Vertragsbeziehungen wischen Verkäufer und Auftraggeber ist der mündlich oder schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.


B.2.3.
Ergänzungen und Abänderungen der geschlossenen Verabredungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende Verabredungen zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax, oder per E-Mail, sofern die unterschriebene Erklärung übermittelt wird.


B.2.4.
Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen oder Zusammensetzungen durch gleichwertige Teile oder Zusätze sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.


B.2.5.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkzeuge, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Rezepten, Rezepturen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an den Verkäufer zurück zu geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm zum ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

B.3. Preise und Zahlung
B.3.1.
Die Preise gelten zu dem in den (schriftlich oder mündlich) bestätigten aufgeführten Leistungs- und Lieferumfangs. Mehr- oder Sonderleistungen werden besonders berechnet. Die Preise verstehen sich ab Lieferort zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei Exportlieferung zuzüglich Zoll und anderer öffentlicher Abgaben.


B.3.2.
Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zu Grunde liegen und die Lieferung erst später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung nächsten Preise des Verkäufers.


B.3.3
Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgebend des Datums der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.


B.3.4.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


B.3.5.
Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

 

B.4. Lieferung und Lieferzeit
B.4.1.
Lieferungen erfolgen ab Werk, Geschäftssitz oder Handelsstandort des Verkäufers.


B.4.2.
Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein Termin vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen oder –termine auf den Zeitpunkt der Absendung beim Verkäufer.


B.4.3.
Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und –leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer nicht nachkommt.


B.4.4.
Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- der –leistungsfristen oder verschieben sich diese Termine um den Zeitraum der Behinderung. zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurück treten.


B.4.5.
Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlich bestellten Ware sicher gestellt ist und dem Auftraggeber dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

 

B.4.6.
Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz nach Maßgabe § 8 dieser ALG beschränkt.

 

B.5. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
B.5.1.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 

B.5.2.
Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.


B.5.3.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Lieferanten an den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geh die Gefahr von dem Tag an den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.


B.5.4.
Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Kosten bleiben vorbehalten.


B.5.5.
Die Sendung wird nur vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.


B.5.6.
Soweit eine Abnahme statt zu finden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

  • die Lieferung abgeschlossen ist,
  • der Verkäufer den Auftraggeber auf die Abnahmefiktion hingewiesen hat.

 

B.6. Gewährleistung und Sachmängel
B.6.1.
Die Gewährleistung richtet sich nach den dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen.


B.6.2.
Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung/Abholung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offener Mängel oder anderer Mängel, die bei unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen drei Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, an dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.


B.6.3.
Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb eine angemessenen Zeit nach seiner Wahl zunächst zu Nachbesserung und Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zuzumuten sind.

 

B.6.4.
Beruht der Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber nach den nachfolgenden Bestimmungen Schadenersatz vom Verkäufer verlangen.

 

B.6.5.
Bei Mängeln von Zulieferungen, die der Verkäufer die der Verkäufer, aus welchen Gründen auch immer, nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche an die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten.

 

B.7. Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens
B.7.1.
Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Bestimmungen eingeschränkt.


B.7.2.
Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

 

B.7.3.
Soweit der Verkäufer gemäß diesen Bestimmungen auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung voraus gesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt voraus sehen müssen.


B.7.4.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag des doppelten des Kaufpreises je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich auf eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.


B.7.5.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.


B.7.6.
Die Einschränkung vorstehender Regelungen gilt nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

B. 8. Eigentumsvorbehalt
B.8.1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung dieser Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Käufer die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.


A.8.2.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

 

B 9. Schlussbestimmungen
B.9.1.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verkäufers Hamburg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist jedem Fall Hamburg (ausschließlicher Gerichtsstand). Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


B.9.2.
Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

B.9.3.
Soweit dieser Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.